Jahresunterweisung für die elektrotechnisch unterwiesene Person
Wiederholende Unterweisung für die elektrotechnisch unterwiesene Person für begrenzte Eingriffe und Arbeiten in elektrische Anlagen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12 (1), der Betriebssicherheitsverordnung § 12 Abs. 1, der UVV DGUV Vorschrift 1 § 4 und der Betreibernorm DIN VDE 0105 - 100.
Unterweisungsdauer: 1 Tag
Unterweisungsform: Präsenz oder Online
Themenbeschreibung:
Diese wiederholende Unterweisung unterstützt Unternehmen, die elektrotechnisch unterwiesene Person eingesetzt haben.
Die elektrotechnisch unterwiesene Person ist beim Arbeiten an elektrischen Anlagen elektrischen Gefährdungen ausgesetzt. Elektrische Gefährdungen, wie elektrische Körperdurchströmung, Lichtbogenauswirkungen, sind bei begrenzten Eingriffen, beim Arbeiten an elektrischen Anlagen möglich.
- Der Arbeitgeber / die verantwortliche Elektrofachkraft muss Beschäftigte, die als elektrotechnisch unterwiesene Personen tätig sind, jährlich wiederholend unterweisen oder unterweisen lassen.
- Die Unterweisung „Wiederholende Unterweisung für die elektrotechnisch unterwiesene Person“ soll den Unternehmer / Arbeitgeber / die verantwortliche Elektrofachkraft bei ihren wiederholenden Unterweisungspflichten unterstützen und entlasten.
Warum Sie diese Unterweisung besuchen sollten:
- Elektrotechnisch unterwiesene Personen, die wiederholt diese Unterweisung besucht haben, tragen dazu bei, beauftragte Arbeiten ohne Gefährdung für sich selbst und andere Beschäftigte durchführen zu können.
- Die Unterweisung erreicht bei elektrotechnisch unterwiesenen Personen eine Erhöhung des Gefährdungsbewusstseins.
Unterweisungsziel:
Wiederholende Unterweisung für das sichere Arbeiten in und an elektrischen Anlagen gemäß:
- dem Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12 (1),
- der Betriebssicherheitsverordnung § 12 (1),
- der DGUV Vorschrift 1 §§ 4, 7,
- der Betreibernorm DIN VDE 0105 - 100.
Fachkunde und Verhaltensregeln für das sichere Arbeiten an elektrischen Anlagen werden in Erinnerung gebracht, aktualisiert, vertieft, neue Kenntnisse vermittelt.
Teilnehmerkreis:
Beschäftigte, die als elektrotechnisch unterwiesene Person im Unternehmen beschäftigt sind, wie z. B. Pumpenmonteure, Schlosser, Anlagenfahrer, Heizungs- und Klimamonteure, Mitarbeiter von Hausverwaltungen, Service-Mitarbeiter von Hausmeisterdiensten, usw.
Unterweisungsthemen:
● Einleitung
- Grundsätze
- Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
- Grundsatz für die Fachverantwortung
● Gefahr im Umgang mit elektrischen Anlagen
- Möglichkeiten elektrischer Gefährdungen
- Wirkungen des elektrischen Stroms, von Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
- Vermeidung elektrischer Unfälle
- Zonen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen
● In Erinnerung gebracht; Geräte- und Betriebsmittelkunde
- Grundsätze
- Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen
- Merkmale der Elektroinstallation
- Schaltgeräte
- die Überstrom-Schutzeinrichtungen
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schutzschalter)
- ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (PRCD-S)
- Anschluss- und Verbindungstechnik
● Verantwortlichkeiten
- Pflichten gemäß dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG (Auswahl)
- Beschäftigte für das Arbeiten an elektrischen Anlagen
- der Anlagenbetreiber
- vorübergehende Unterbrechung der Arbeit
- Abschluss von Instandhaltungsarbeiten
● Technische Schutzmaßnahmen (Auswahl)
- Schutz durch Schutzarten
- Schutzklassen
- NiederU-Netz-Systeme
- Schutz gegen den elektrischen Schlag
- Schutz bei Überstrom (Auswahl)
- Trennen und Schalten
● Werkzeug und Sicherheitsausrüstung
- Werkzeug
- Ausrüstung für den NiederU-Bereich
- notwendige Zeichen
● Prüfungen
- Grundsätze
- Prüfung von elektrischen Anlagen (Auswahl)
● Das sichere Arbeiten an elektrischen Anlagen
- allgemeine Anforderungen
- Arbeiten im spannungsfreien Zustand
- Arbeiten in der Nähe unter U stehender Teile
● Unfallverhütungsvorschriften
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention - Auswahl
- DGUV Vorschrift 3 - elektrische Anlagen und Betriebsmittel
● Zusammenfassung: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten
● Begrifflichkeiten
- aus der Errichternorm
- für den Betrieb elektrischer Anlagen
● Fazit
Nach der Unterweisung erhält der Teilnehmer einen Teilnahme-Nachweis.
Arbeitgeber und Fachvorgesetzte können mit diesem Nachweis die Erfüllung ihrer Unterweisungspflicht gegenüber dem Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft belegen.
Referent: Burkhard Henski, Dipl.-Ing. (FH) für Elektroenergieanlagen, VDE