Inhouse-Unterweisungen / Unterweisungen für Elektroberufe
/

 


Die Inhalte von Unterweisungen sind Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und normativen Vorgaben.

Möchten Sie andere Themen anstreben, kann ich Sie gern beraten.

Eine Pflicht zur wiederholenden Unterweisung ergibt sich aus:

  • dem Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12 (1),
  • der Betriebssicherheitsverordnung § 12 (1),
  • der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 §§ 4, 7,
  • anlagen-, gerätespezifische Anforderungen aus den DIN VDE - Normen.