Inhouse-Unterweisungen für Elektroberufe
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Einige Unterweisungen können auch als Online-Unterweisungen beauftragt werden.

Für viele Beschäftigte ist der Umgang mit Homeoffice und Team-Meeting für betriebliche Besprechungen, Absprachen, Klärungen Selbstverständlichkeit geworden.

Im Team-Meeting werden die Elektrofachkräfte und der Referent eingeladen. Der Referent teilt seinen Bildschirm im Team und eine Online-Unterweisung kann ermöglicht werden.

Da meinerseits schon Online-Unterweisungen durchgeführt wurden, entwickelte sich eine solide Alternative zur klassischen Präsenz-Unterweisung.

Alle Teilnehmer bekommen vom Meeting-Leiter einen Ladelink, in dem jeder Teilnehmer das Teilnehmerdokument laden kann.

  • Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmergruppe benötigt einen PC / Notebook mit Audio-Zubehör zum Sprechen und Hören stehen.
  • Bei Teilnehmergruppen im betriebseigenen Besprechungszimmer, die mit PC / Beamer ausgestattet sind, ist ein Konferenz-Lautsprecher mit Mikrofon eine gute Wahl.
  • Nicht zu vergessen, das eine Internetverbindung für die Online-Unterweisung notwendig ist.

Nach der Online-Unterweisung werden die Teilnehmernachweise erstellt und zugeschickt.

Wichtige Merkmale:

  • alle organisatorische Notwendigkeiten, Ablauf der Unterweisung entscheidet der Team-Leiter, nicht der Referent,
  • die Unterweisung sollten mit 4 x 90-Zeit-Einheiten erfolgen,
  • Pausen werden mit dem Team-Leiter vereinbart,
  • jeder Teilnehmer kann sich zum Thema äußern und Fragen stellen,
  • mit einer Kamera kann ich, (soweit es im Rahmen eines Online-Unterweisung möglich ist), Prüfvorgänge für eine Anlagenprüfung mit richtigem und falschem Prüfergebnissen, die Durchführung der Sicherheitsregel "Spannungsfreiheit feststellen" mit Niederspannungsprüfer mit und ohne Eigenprüfvorrichtung, zeigen,
  • zu beachten ist, dass nicht jedes Thema ist als Online-Unterweisung geeignet ist.

Vorteile für das Unternehmen:

  • Reise- und Übernachtungskosten entfallen,
  • ortsunabhängige Teilnahme. z. B. am heimischen Homeoffice-Arbeitsplatz, am Büroarbeitsplatz oder im betrieblichen Besprechungszimmer,
  • keine Software notwendig, lediglich ein Internet-Zugang und PC-Zubehör zum Sprechen und Hören.

Nach der Unterweisung erhält der Teilnehmer einen Teilnahme-Nachweis. Dieser bestätigt, dass er an einer wiederkehrenden Unterweisung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12 Abs. 1, der Betriebssicherheitsverordnung § 12 Abs. 1 sowie der DGUV Vorschrift 1 § 4 teilgenommen hat.

Arbeitgeber und Fachvorgesetzte können mit diesem Nachweis die Erfüllung ihrer Unterweisungspflicht gegenüber dem Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft belegen.

Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, kann ich Sie gern beraten.