Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Durchführung von Inhouse-Unterweisungen (im weiteren Text nur noch Unterweisungen genannt) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Der Zeitpunkt für den Beginn der Unterweisung ergibt sich aus der Terminvereinbarung und der Annahme des Angebots.
Ist die Durchführung der Unterweisung aufgrund höherer Gewalt oder betrieblichen Gründen von der Seite des Auftraggebers nicht möglich, wird die Unterweisung nicht durchgeführt. Ansprüche wegen Arbeitsausfall sind ausgeschlossen.
Sind vor der Stornierung Aufwendung entstanden, wie Einarbeitung von Kundenwünschen und Druckkosten, werden diese in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber stellt einen Beratungs- oder Besprechungsraum für die Durchführung der Unterweisung zur Verfügung.
Ein Datenprojektor kann mitgeführt werden.
6. Urheberrechte
Die Unterweisungsunterlage ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt, Urheberrechte sind zu wahren. Das Kopieren, das digitale Verbreiten oder anderweitige Nutzung dieser Unterweisungsunterlage ist nur mit der Zustimmung des Autors gestattet.
Die Teilnehmer-Unterlagen werden zum vereinbarten Thema als PDF-Datei mit einem Ladelink zur Verfügung gestellt.
Die Unterweisungsnachweise werden anhand der Teilnehmerliste nach der Unterweisung erstellt.
Alle Änderungen, Ergänzungen und Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen einer Absprache.